Wald

Kostenübernahme

Ich betreibe eine Privatpraxis und kann mit privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und Selbstzahlern abrechnen.

Privatversicherung, Beihilfe

Die Kosten einer Behandlung in meiner Praxis richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In der Regel werden die Kosten von privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und der freien Heilfürsorge übernommen.
Informieren Sie sich bitte vorab, in welchem Umfang und unter welchen Vorraussetzungen psychotherapeutische Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag inkludiert sind. 
Bei Fragen zur Kostenübernahme und bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.

Selbstzahler

Gerne empfange ich Sie als Selbstzahler in meiner Praxis. Die Abrechnung richtet sich ebenfalls nach der GOÄ und wird in einer Honorarvereinbarung zu Beginn der Behandlung festgelegt.